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Schulungen des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement

Das Sanitätswerk Lübke bietet Ihnen ein breit gefächertes und auf die unterschiedlichsten Möglichkeiten und individuellsten Bedürfnisse angepasste, analoge und digitale Plattform an. Das Dienstleistungsspektrum wird Ihnen unten angezeigt. Neben unseren Schulungsangeboten können wir Ihnen auch noch entsprechende Einweisungen und Unterweisungen aus unseren jeweiligen Fachbereichen anbieten. Zusätzlich führt das Sanitätswerk Lübke auch noch praktische, möglichst realitätsnahe Übungen in eigener Regie durch, oder aber in Funktion als beobachtende Aufsichtsstelle. Ein weiterer und wichtiger Lehrbereich sind unsere Honorar-Dozententätigkeiten. Diese Dozententätigkeiten auf Honorarbasis stellen wir bereits langjährig den verschiedensten und unterschiedlichsten Pflegefachschulen und Pflegeakademien, deutschlandweit zur Verfügung. Für weitere Informationen, Angebote und individuelle Schulungsmöglichkeiten, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Falls das Sanitätswerk Lübke etwas nicht selbst anbieten kann, wird Ihr Anliegen über einen der langjährigen und zertifizierten Kooperationspartner übernommen, so dass Sie weiterhin "Rund-um-Sorglos" versorgt bleiben. Unsere nachfolgenden Schulungsangebote haben eine Modulierung. Diese bitten wir Sie stets immer mit anzugeben.

Schulung zum Brandschutzbeauftragten des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement

(M 2.1) Brandschutzbeauftragte

Als dem bestellten Unternehmen beauftragte Fachkraft im betrieblichen Brandschutz sind Brandschutzbeauftragte die richtigen Ansprechpartner hierfür. Das Sanitätswerk Lübke bietet Ihnen neben der Gestellung von Brandschutzbeauftragten, auch die Aus- und Fortbildung zum/ zur Brandschutzbeauftragten mit an. Diese speziellen Fachkräfte sind nach folgenden Bestimmungen geschult und zertifiziert:

- DGUV Information 205-001

- DGUV Information 205-003

- vfdb Richtlinie 12-09/01

- VdS 3111

Die Ausbildung umfasst insgesamt 64 Unterrichtseinheiten und muss auf zwei Wochen aufgeteilt werden. Bei entsprechenden vorliegenden Qualifikationen kann der Umfang auf 32 Unterrichtseinheiten begrenzt werden. Dies entbindet jedoch nicht von der wiederkehrenden dreijährigen Fortbildungspflicht von mindestens 16 Unterrichtseinheiten. Die Schulungen können sowohl in analogen als auch in digitalen Formen durchgeführt werden. Brandschutzbeauftragte werden bereits in Sonderbauten nach § 68 BauO NRW (Landesbauordnung NRW) gefordert. Hier kommt es teilweise auf die Anzahl der Objektnutzenden oder die jeweilige Grundfläche an. Für weitere Fragen, Rund um die Brandschutzbeauftragten, steht Ihnen das Sanitätswerk Lübke beratend zur Seite. Dazu bitten wir Sie uns stets die notwendige Modulierung und die gewünschte Schulungsform mitzuteilen.

(M 2.2) Selbsthilfekräfte im Brandschutz

Auch Allgemein als Brandschutzhelfer/ in namentlich aufgeführt. Brandschutzhelfende sollen im Brandfall mit den vorhandenen Selbsthilfeeinrichtungen wirkungsvoll einen Entstehungsbrand bekämpfen, ohne sich selbst dabei zu gefährden. Je nach Art der Betriebsstätte und Umfang der Brandschutzordnung Teil C gemäß DIN 14096 können Brandschutzhelfende auch noch andere Aufgaben mit übernehmen. Das Sanitätswerk Lübke bietet Ihnen hier die notwendigen Schulungen aus der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 2.2 "Maßnahmen zur Brandbekämpfung" und aus dem Arbeitsschutzgesetzt (§10 ArbSchG) an. Die Lehrinhalte orientieren sich neben Ihren individuellen Vorgaben an der:

- DGUV Information 205-023

- DGUV Information 205-033

- Brandschutzordnung Teil C gemäß

DIN 14096

Die Schulungen umfassen mindestens die vorgegebenen 90 Minuten sowie ausreichend praktische Übungszeit an den Feuerlöschgeräten/ Selbsthilfeeinrichtungen. Für weitere Fragen steht Ihnen das Sanitätswerk Lübke gerne beratend zur Verfügung. Dazu bitten wir Sie uns stets die notwendige Modulierung und die gewünschte Schulungsform mitzuteilen.

Schulung zum Brandschutzhelfer des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement
Schulung zum Evakuierungshelfer des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement

(M 2.3) Räumungs- und Evakuierungshilfskräfte

Allgemein auch als Räumungshelfer/ in bzw. Evakuierungshelfer/ in bezeichnet. Räumungs- und Evakuierungshilfskräfte sollen im Notfall alle Personen, soweit wie es ohne eine Eigengefährdung noch möglich ist, aus dem Objekt heraus begleiten und diesen dabei entsprechende Hilfestellungen geben. Am Sammelplatz werden dann alle Personen aus dem Objekt registriert und der Feuerwehr gemeldet. Dies ist enorm wichtig, da die Feuerwehr dringend wissen muss, ob sich noch eventuell Personen im Objekt aufhalten, oder ob die Feuerwehr mit entsprechenden Schadenabwehrmaßnahmen beginnen kann. Die Schulung wird innerhalb von maximal einem Tag durchgeführt und richtet sich mit den Lehrinhalten an folgende Bestimmungen:

- §10 Arbeitsschutzgesetz

- ASR A 2.2

- DGUV Information 205-033

- Verband der Ingenieure VDI 4062

- Brandschutzordnung Teil C gemäß

DIN 14096

Parallel werden auch Ihre betriebsinternen Grundlagen mit unterrichtet. Für weitere Fragen und Informationen steht Ihnen das Sanitätswerk Lübke beratend zur Verfügung. Dazu bitten wir Sie uns stets die notwendige Modulierung und die gewünschte Schulungsform mitzuteilen.

(M 2.4) Brandschutzunterweisung

Ziel regelmäßiger Brandschutzunterweisungen ist die kontinuierliche Sensibilisierung aller Personen im Objekt (Betrieb, Gebäude, Einrichtung, Unternehmen, etc.) bezüglich des Inhalts und Bedeutung des betrieblichen Brandschutzes. Die Erfahrungen aus zahlreichen Brandschutzunterweisungen zeigen, dass bei den beteiligten Personen oftmals eine hohe Motivation vorhanden ist, aber auch große Defizite in grundlegenden Fragen der Brandverhütung, dem richtigen Verhalten im Brandfall oder in Bezug auf die Funktionsweise sicherheitstechnischer Anlagen und Einrichtungen zur Selbsthilfe bestehen. Zusätzlich werden die Entwicklungsgeschwindigkeiten eines Brandereignisses und das Gefährdungspotenzial von Brandrauch immer wieder falsch eingeschätzt, dementsprechend kommen nach wie vor Personen im Brandfall zu Schaden. Vor diesem Hintergrund ist die Belegschaft eines Unternehmens kontinuierlich (§10 ArbSchG, Brandschutzordnung Teil B und C nach DIN 14096) zwischen einem Entstehungsbrand und einem Vollbrand hinzuweisen, sie muss regelmäßig darüber aufgeklärt werden, ab welchem Zeitpunkt weitere Löschmaßnahmen aufgrund der Eigengefährdung der Feuerwehr überlassen werden sollten. Zusätzlich muss die Geschäftsleitung den Schutz der eigenen Mitarbeitenden deutlich über den Sachwertschutz stellen. Diese Sachverhalte müssen im Rahmen der Brandschutzunterweisung den Beschäftigten mindestens einmal jährlich sowie bei Aufnahme der Tätigkeit/ Arbeit vermittelt werden. Diese Aufgabe kann Ihnen das Sanitätswerk Lübke in analoger als auch in digitaler Form entsprechend den gesetzlichen Grundlagen anbieten. Wir können Sie auch hierzu umfangreich und individuell unterstützen. Dazu bitten wir Sie uns stets neben der notwendigen Modulierung auch die gewünschte Schulungsform mitzuteilen.

Brandschutzunterweisung des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement
Erste Hilfe Schulung des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement

(M 2.5) Erste Hilfe

Den einzelnen Gliedern der Rettungskette sind spezielle Aufgaben und Funktionen zugeordnet, die sich aus den Notwendigkeiten auf den einzelnen Versorgungsstufen ergeben. Das erste Glied der Rettungskette stellen die am Notfallort anwesenden Ersthelfenden dar, die nach Erkennen der Notfallsituation zunächst durch Anwendung der einfachen lebensrettenden Sofortmaßnahmen die unmittelbare Lebensbedrohung von Patienten abwenden müssen. Diese Aufgabe schließt nach der Rettung aus dem unmittelbaren Gefahrenbereich die richtige Lagerung ein. Es gilt ferner, durch eine detailgerechte Notfallmeldung weitere qualifizierte Helfenden, einschließlich der notwendigen Ausrüstung, an den Notfallort zu rufen. Angesichts der im allgemeinen geringen Kenntnisse der Bevölkerung in den fundamentalen Maßnahmen der Ersten Hilfe muss davon ausgegangen werden, dass man zunächst zu prüfen hat, ob die genannten Schritte bereits eingeleitet sind und wird sie ggf. vorrangig durchzuführen haben.  Dabei sollen sich Ersthelfende selbst nicht in Gefahr begeben. Es ist zu beachten, dass Personen, die lediglich über eine Erste Hilfe Schulung verfügen, als medizinische Laien gelten und damit kein medizinisches Fachpersonal ersetzen können und dürfen. Über unseren langjährigen Kooperationspartner, die Firma MIGA-Rettungsschule Ahlen/ Westfalen, finden die betrieblichen Erste Hilfe Schulungen statt. Die Anmelde- und Teilnahmeverfahren sind je nach Trägerschaft sehr unterschiedlich. Neben der "normalen" Ersten Hilfe bietet Ihnen das Sanitätswerk Lübke auch noch speziellere Schulungen aus diesem Bereich an, wie z.B.:

- Erste Hilfe am Kind

- Erste Hilfe für Forstwirtschaft

- Erste Hilfe für Landwirtschaft

- Erste Hilfe für Motorradfahrende

- Erste Hilfe Seminare

Für genauere Informationen und Anmeldungen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Dazu bitten wir Sie uns stets die notwendige Modulierung und die gewünschte Schulungsform mitzuteilen. In der Regel finden die Erste Hilfe Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort statt. Die Schulungsdauer beträgt insgesamt 9 Lehreinheiten.

(M 2.6) Sanitätshilfskräfte

Diese Schulung richtet sich an alle Personen, die innerbetrieblich oder auf Veranstaltungen sanitätsdienstliche Betreuung leisten wollen oder als "First Responder" fachliche medizinische Erstversorgung vor Ort leisten müssen. Vielerorts sind die Schulungen zur Sanitätshilfskraft auch als SAN A oder SAN B etc. bekannt. Hierbei handelt es sich meist um organisationsinterne Betitelungen. Die Dauer der Schulung zur Sanitätshilfskraft ist mit mindestens 48 Stunden vorgesehen und kann durch weitere Schulungsmöglichkeiten aufgewertet werden. Die primäre Aufgabe von Sanitätshilfskräften liegt auf dem Gebiet der erweiterten Ersten Hilfe. Im Unterschied zu den Ersthelfenden, die sich an den möglichen Notfallorten oder in der Nähe aufhalten und somit unmittelbar und sofort für eine Erste Hilfe-Leistung zur Verfügung stehen, werden Sanitätshilfskräfte je nach Art und Schwere des Notfalls an den jeweiligen Notfallort gerufen oder werden von Patienten aufgesucht. In Notfällen haben die Sanitätshilfskräfte entsprechend ihrer Aus- und Fortbildung erweiterte Erste Hilfe Maßnahmen, ggf. mit Unterstützung der Ersthelfenden zu ergreifen. Neben den grundlegenden Maßnahmen sind die Sanitätshilfskräfte ebenfalls mit dem Einsatz und der Verwendung von Geräten oder Einsatzmitteln vertraut. Ferner können die Sanitätshilfskräfte ihre Aufgaben unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen einordnen. Die Schulung findet gemäß den Richtlinien der Hilfsorganisationen und der Berufsgenossenschaften statt. Das Sanitätswerk Lübke bietet Ihnen hier die erforderliche Schulung in analoger und digitaler Form an und kann auch auf eigenen expliziten Wunsch auch direkt bei Ihnen vor Ort durchgeführt werden. Dazu bitten wir Sie stets uns die notwendige Modulierung und die gewünschte Schulungsart mitzuteilen.

Schulung von Selbsthilfekräften des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement
Notfalltraining des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement

(M 2.7) Notfalltraining

Unter Notfalltraining versteht man von Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Naturheilkundigen, Ärzten und deren Assistenzpersonal durchzuführende Schulungen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen weiterführender Hilfe abzuwenden oder zu mildern. Nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für die an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Therapeuten und medizinischen Versorgungszentren ist der Nachweis eines Notfallmanagements verpflichtend. Hintergrund ist, dass in den Ausbildungsgrundlagen nicht-ärztlicher medizinischer Fachberufe die Vermittlung notfallmedizinischer Kenntnisse generell nicht über das Wissen allgemeiner Ersthelfermaßnahmen hinausgeht. Auch in der akademischen medizinischen Ausbildung ist eine einheitliche notfallmedizinische Ausbildung längst nicht die Regel. Mit der 2003 in Kraft getretenden Änderung der ärztlichen Approbationsordnung ist die präklinische Notfallmedizin erstmals als Querschnittsbereich im Medizinstudium abgebildet. Währen einer Behandlung/ Untersuchung/ Therapiesitzung kann es für PAtienten zu lebensbedrohlichen Komplikationen kommen. Ob in der Arzt- oder der Therapiepraxis, im Rahmen von Diagnostik oder Interventionen kann sich jederzeit der Gesundheitszustand verändern und kritische Situationen können dabei resultieren. Um diese unerwünschten Ereignisse gut und sicher behandeln zu können, ist regelmäßiges Notfalltraining für das beteiligte Personal notwendig und im Zweifel Überlebenswichtig. Das Notfalltraining entspricht den aktuellen Leitlinien und Empfehlungen der jeweiligen Fachgesellschaften, sowie den aktuellsten ERC-Guidelines und den aktuellsten AMLS- und PHTLS-Konzepten. Die Ausbildung fokussiert sich heute im Wesentlichen auf die Vermittlung von standardisierten Abläufen und der Zusammenarbeit zwischen ärztlichem und nicht-ärztlichem Personal in medizinischen/ therapeutischen Einrichtungen. In der Versorgung von Notfallpatienten wird dazu übergegangen Behandlungs- und Versorgungsleitpfade in sogenannten Standard Operating Procedure (SOP) abzubilden. Diese SOP werden auf den Grundlagen medizinischer Leitlinien erstellt und spiegeln die aktuellen evidenzbasierten Behandlungsempfehlungen wieder. Während eines Notfalltrainings werden die Teilnehmenden mittels Vorträgen und Skillstraining im Erkennen von leitliniengerechten Handeln bei Notfallsituationen geschult. Insbesondere wird das Abarbeiten von Zwischenfällen mit potenziell schwerster Patientenschädigung trainiert. Die Inhalte des Notfalltrainings sind gesetzlich nicht definiert, umfassen im Allgemeinen aber immer:

-Erkennen der Notfallsituation

-Sofortmaßnahmen

-Basisreanimation (BLS)

-erweiterte Reanimation (ALS)

-Atemwegsmanagement

-Frühdefibrillation und

-Anaphylaxie

Darüber hinaus können noch weitere spezielle Notfallbilder die Schulung ergänzen. Nach theoretischer Einführung und Darstellung der jeweils gültigen Leitlinien steht das praktische Training im Vordergrund. Die jeweiligen Krankheitsbilder werden durch Patientensimulation dargestellt. Die Teilnehmenden trainieren die Notfallszenarien aktiv am Patientensimulator unter möglichst realistischen Bedingungen. Am Ende des jeweiligen Szenarios schließt sich ein fachliches Debriefing an. Inhalte sind die leitliniengerechte Versorgung des medizinischen Notfalls und Aspekte der Patientensicherheit. Das Notfalltraining findet nach individueller Absprache in Ihrer Einrichtung als inhouse-Schulung statt, gern gehen wir auf die fachlichen Besonderheiten Ihres Patientenklientels ein. Die Trainingsdauer beträgt 2 bis 8 Stunden und kann an allen Tagen der Woche mit flexiblen Anfangszeiten durchgeführt werden. Wir werden die Veranstaltung vom individuellen Termin und Angebot bis hin zur Realisierung vor Ort mit Ihnen besprechen. Unser Schulungskonzept ermöglicht es Ihnen in Notfallsituationen adäquat und zielgerichtet zu handeln. Das Notfalltraining beinhaltet Simulationen welches die wichtigsten Notfallszenarien abdeckt. Gerne gehen wir auf Ihr Fachgebiet ein und bieten entsprechend angepasste Fallsimulationen an. So können Sie im Notfall effizient Handeln und Ihren Patienten die bestmöglichste Versorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes/ Notarztdienstes bieten. Eine individuelle Beratung zur Notfallausrüstung und standardisierten Notfallabläufen sowie der Festlegung eines einrichtungsinternen Notfallplanes in Ihrer Einrichtung können wir mit anbieten. Dazu bitten wir Sie uns stets neben der notwendigen Modulierung auch Ihre Wunschthemen uns mitzuteilen.

(M 2.8) Gefahrstoffunterweisung

Die Arbeitgebenden stellen sicher, dass Arbeitnehmende die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens einmal jährlich anhand der Betriebsanweisungen arbeitsplatz- oder tätigkeitsbezogen mündlich unterwiesen werden. Zusätzlich sind Unterweisungen erforderlich wenn sich die Bedingungen der Tätigkeit ändern oder wenn andere Gefahrstoffe zur Anwendung gelangen sowie bei Vorschriftenänderung. Es ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten an den Unterweisungen teilnehmen. Der Ausbildungsstand und die Erfahrung der Beschäftigten sind bei der Unterweisung zu berücksichtigen. Unerfahrene Beschäftigte müssen besonders umfassend unterrichtet und angeleitet werden. In den Unterweisungen sind die Beschäftigten über spezifische Gefahren bei Tätigkeiten mit oder bei Vorhandensein von Gefahrstoffen in ihrem Arbeitsbereich sowie über Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zur Abwendung dieser Gefahren zu informieren. Inhalt der Unterweisung sind die Themen die Gegenstand der Betriebsanweisungen sind. Darüber hinaus kann die Behandlung folgender Themen erforderlich sein:

-Hinweise auf neue oder geänderte Betriebsanlagen, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren und Arbeitsschutzvorschriften,

-Verwendungsbeschränkungen und-verbote sowie Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote und

-Schlussfolgerungen aus aktuellen Unfallereignissen mit Gefahrstoffen.

Im Rahmen der Unterweisung stellen die Arbeitgebenden sicher, dass die Beschäftigten in den Methoden und Verfahren unterrichtet werden, die im Hinblick auf die Sicherheit bei der Verwendung von Gefahrstoffen angewendet werden müssen. Es sind den Beschäftigten insbesondere Hinweise und Anweisungen zum sicheren technischen Ablauf des Arbeitsverfahrens zu vermitteln. Im Rahmen der Unterweisung und Unterrichtung sind die Beschäftigten auch auf ihr Recht auf Einsichtnahme in das Gefahrstoffverzeichnis und die Sicherheitsdatenblätter hinzuweisen. Hierbei können grundlegende Hinweise zum Verständnis der sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanten Inhalte des Sicherheitsdatenblattes gegeben werden. Die Unterweisungen sind mündlich und arbeitsplatzbezogen durchzuführen. Dabei sollten die lernpsychologischen und arbeitspädagogischen Erkenntnisse beachtet werden. Elektronische Medien können zur Unterstützung und Vorbereitung der Beschäftigten auf die Unterweisung genutzt werden. Die Unterweisung der Beschäftigten muss daneben aber stets auch mündlich erfolgen. Wurden Betriebsanweisungen weitgehend nach herstellerseitigen, branchenspezifischen oder sonstigen Vorlagen erstellt, sollte die Unterweisung auch dazu genutzt werden zu überprüfen, ob sie ausreichend an den jeweiligen Arbeitsplatz und die spezifische Tätigkeit angepasst und von den Beschäftigten sprachlich und inhaltlich verstanden wurden. Für Arbeitsplätze und Tätigkeiten mit vergleichbaren Gefahren können gemeinsame Unterweisungen durchgeführt werden. Die Unterweisungsinhalte müssen die Vorkenntnisse und Fähigkeiten der zu Unterweisenden berücksichtigen. Die Unterweisungen haben in einer für den Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zu erfolgen. Im Rahmen seiner Aufsichtspflicht hat sich der Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass die Beschäftigten die Inhalte der Betriebsanweisung und Unterweisung verstanden haben und umsetzen. Inhalt, Themen, Teilnehmende, Name des Unterweisenden sowie Datum der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten. Die Dokumentation der Unterweisung kann formlos geschehen. Die Beschäftigten haben die Teilnahme an den Unterweisungen durch ihre Unterschrift zu bestätigen. Der Unterweisungsnachweis sollte mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden. Die Gefahrstoffunterweisung ist nach §14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen. Durch die Vermittlung von Hintergrundwissen über die Wirkung von Stoffen soll die Sensibilität und die Eigenverantwortung der Beschäftigten für ihre Gesundheit gefördert werden. Diese Beratung soll im Rahmen der Unterweisung durchgeführt werden. Das Sanitätswerk Lübke kann Ihnen an dieser Stelle von einer fach- und sachkundigen Beratung bis zur kompletten Durchführung der erforderlichen Unterweisung, die gesamte Dienstleistung anbieten. Dazu bitten wir Sie uns stets neben der notwendigen Modulierung auch die jeweilige Unterweisungsform mitzuteilen.

Gefahrstoffunterweisung des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement

(M 2.9) Notfall- und Krisenhilfskräfte

Notfall- und Krisenhilfskräfte sind Brandschutz-Fachkräfte mit einer etwa 4 monatigen Ausbildung. Diese teilt sich etwa zur Hälfte in einen theoretischen und einen praktischen Teil auf. In der Theorie werden die Grundlagen für sämtliche später zu erfüllenden Aufgaben im Dienst- und Einsatzbetrieb gelegt. Der Umfang und die Themen sind in der Schulung komplett vorgegeben. Der Ablauf der Ausbildung ist in logischer Folge aufeinander aufgebaut. Im ersten Abschnitt der Ausbildung werden Löschgerätekunde und die für die Durchführung von Brandeinsätzen naturwissenschaftlichen Grundlagenthemen gelehrt. Dazu gehören u.a. Brand- und Löschlehre, Löschmittel und Löschmethoden sowie Belüftungsmanagement. Weitere Schwerpunkte in diesem Block sind Fachunterrichte. Dazu gehören Atem- und Gasschutz, Einsatzlehre, Unfallverhütungsvorschriften, Gefahren der Einsatzstellen und Brandschutzordnungen. Im zweiten Abschnitt folgen feuerwehrtechnische Fahrzeug- und Gerätekunde, Fernmeldegeräte, Rettungs- und Arbeitsgeräte, Pumpenkunde, Stromerzeugung und die Themen Baukunde, Elektrizitätslehre, Kommunikationswesen (Sprechfunk) sowie Mechanik. Zentrale Elemente im dritten Abschnitt bilden naturwissenschaftliche Themen. Chemie und Grundlagen des Strahlenschutzes, dazu technische Fachthemen wie Vorbeugender Brandschutz und Brandschutzeinrichtungen. Ergänzend werden hier noch die Themen zur technischen Hilfe wie Betriebsunfälle, Aufzüge und Förderanlagen, Hochbau- und Tiefbauunfälle sowie Hochwasser und Unwetterschäden, gelehrt. Die Ausbildung im Bereich der Umweltschutzeinsätze wird nach der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 500 "Einheiten im ABC-Einsatz" durchgeführt. Die Themenfelder "Recht und Verwaltung" und "Organisation und Dienstbetrieb" sind über den gesamten Lehrgang gleichmäßig aufgeteilt. Einfache Übungen der Gerätebedienung und der Gerätewartung sind der Beginn der praktischen Ausbildung. Je weiter die Ausbildung voranschreitet, umso stärker fließen Einsatzübungen ein. Die steigende Komplexität der praktischen Übungen, in Bezug auf die Anforderungen des Personals, verläuft schrittweise und somit analog zum Fortgang in der theoretischen Ausbildung. Die FwDV 3 "Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz" bildet die Grundlage für die praktische Ausbildung, sowohl im Brandbekämpfungs- als auch im Hilfeleistungseinsatz. Brandbekämpfung ist der Schwerpunkt im ersten Drittel der praktischen Ausbildung. Ein wesentliches Element in dieser Phase ist die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger nach FwDV 7 "Atemschutz". Sie wird schon am Anfang des Lehrgangs durchgeführt, um möglichst schnell den routinemäßigen, sicheren Umgang mit dem Gerät bei Brandeinsätzen üben zu können. Diese Einsätze werden im Verlauf der weiteren Ausbildung mit steigenden Anforderungen immer wieder geübt. Ziel ist das eigenständige, koordinierte und sichere Vorgehen im Einsatz. Die Durchführung der medizinischen Ausbildung wird ebenfalls schon zum großen Teil in diesem Ausbildungsabschnitt vollzogen. Dadurch ist die Betreuung und Versorgung von Patienten und Betroffenen frühestmöglich in die zu übenden Einsatzlagen fest integriert und kann intensiv mit geübt werden. Die Teilnehmenden sind dann in der Lage, lebensbedrohliche Störungen der Vitalfunktionen zu erkennen und zu beseitigen. Dazu gehört auch die eigenständige Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Im zweiten Drittel des Lehrganges ist die Kennenlernphase der technischen Geräte abgeschlossen. Die Teilnehmenden können mit den Geräten sicher arbeiten. Deshalb üben sie in der Praxis, neben Brandeinsätzen, vermehrt technische Hilfeleistungseinsätze. Zum Beispiel die Personenrettung, die in allen erdenklichen Variationen geschult und routinemäßig eingeübt wird. Die Ziele, einen koordinierten sicheren Einsatzablauf zu erreichen, sind in diesem wie auch im letzten Drittel der Ausbildung mit den eingangs beschriebenen Zielen identisch. Der dritte Teil der praktischen Ausbildung ist dem Bereich der Gefahrstoff-/ Gefahrgutausbildung und der sonstigen technischen Hilfe gewidmet. Darunter fallen die technischen Themenbereiche wie Schienenverkehr, Objektbesichtigungen mit Schwerpunkt stationäre Brandmelde- und Löschanlagen und z.B. die Ausbildung an der Motorkettensäge. In der Theorie wurden Kenntnisse zum Umgang mit Gefahrstoffen/ Gefahrgütern bei ABC-Einsätzen vermittelt. Die Teilnehmenden arbeiten in diesem Ausbildungsabschnitt mit Arbeits-, Mess- und Nachweisgeräten und verwenden die entsprechende Schutzausrüstung. Einzeltätigkeiten, wie sie in den verschiedenen Einsatzsituationen im Trupp, der Staffel oder der Gruppe auftreten können, werden solange trainiert, bis die Fähigkeiten ausreichend gefestigt sind. Im Anschluss werden dann komplexere Einsatzsituationen auch in Form von Planspielen durchgeführt. Das Ziel der praktischen Ausbildung ist erreicht, wenn die Teilnehmenden die Befähigung zur Ausübung der Funktion der Truppführenden besitzen. Sie können Gefährdungen an Einsatzstellen sicher einschätzen und sich in Gefahrensituationen im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz und bei Einsätzen zur Abwehr von Umweltgefahren entsprechend verhalten. Die zukünftigen Brandschutz-Fachkräfte führen lebensrettende Maßnahmen eigenständig am Patienten durch. Zu guter Letzt sind sie in der Lage, ihren Aufgaben im Vorbeugenden Brandschutz und bei der Prüfung und Wartung von Brandschutzeinrichtungen nachzukommen. Das Sanitätswerk Lübke kann Ihnen hier eine fach- und sachkundige Beratung, einzelne Ausbildungsinhalte oder gar die komplette Schulungsveranstaltung anbieten. Dazu bitten wir Sie uns stets die notwendige Modulierung als auch die gewünschte theoretische Schulungsform mitzuteilen.

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