







Lassen Sie sich nicht von der Ersten Hilfe hier ablenken. Die Veranstaltungen in Erste Hilfe sowie mögliche individuelle Notfalltrainingsmöglichkeiten -und Veranstaltungen, finden Sie unter dem Fachbereich "Schulungen". Die Erste Hilfe ist hier nur als Grundbaustein zu Verstehen, für die hier aufgeführten Service-Dienstleistungen. Das Sanitätswerk Lübke fokussiert hier den Bereich der Ersten Hilfe in Verbindung mit präklinischer Notfallmedizin. Plötzlich in Not geratenen Menschen Erste Hilfe zu leisten ist nicht nur ein humaner Akt Mitmenschen gegenüber, sondern gesetzlich festgeschriebene Pflicht im §323c Strafgesetzbuch (StGB). Das häufigste Motiv sich vor dieser Pflicht zu drücken, sollte nicht mangelnde menschliche Anteilnahme, sondern die Angst, einen Fehler zu machen und damit sein Gewissen zu belasten oder sich hinterher Beschuldigungen oder gar eine Klage einzuhandeln. Der größte Fehler ist jedoch, wegzuschauen und nicht Erste Hilfe im Rahmen seiner eigenen persönlichen Möglichkeiten ohne sich dabei selber zu gefährden, zu leisten. Tatsächlich ist die Unterlassung der Hilfeleistung nach §323c StGB der einzige Fehler, der auch Laien angelastet werden kann. Angehörige von Gesundheitsberufen sehen sich nach Hilfeleistung im Notfall noch eher einer Kritik ausgesetzt als Laien und sind daher -mit etwas Berechtigung durch die medizinische/ pflegerische Fachausbildung- von der Furcht, bei der Ersten Hilfe-Leistung etwas falsch zu machen, nicht ausgenommen. Von ihnen wird erwartet, dass sie vor allem am Arbeitsplatz nicht nur bei der Routine, sondern auch im Notfall kompetent agieren, aber auch in Situationen im täglichen Leben außerhalb ihres beruflichen Bereiches. Ersthelfenden diese Angst vor Fehlern in der präklinischen Notfallmedizin zu nehmen, ist das Anliegen von unseren individuell abgestimmten Schulungs-Präventions-Maßnahmen. Diese Maßnahmen sollen die wichtigsten Zusammenhänge aufzeigen, die im Fall eines Notfalls oder einer Krise (z.B. auch ein Pandemiefall) von Bedeutung sind und jenes fach- und sachkundigen Wissen vermitteln, das für eine kompetente berufsgruppenbezogene Erste Hilfe/ Notfallmedizin vonnöten ist, auch wenn zunächst keine oder nur beschränkte Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Bei Angehörigen der Pflegeberufe ist die Bereitschaft zu helfen ohne Zweifel besonders hoch, aber auch die Erwartungshaltung diesen Personen gegenüber ist hoch: Wenn schon viele meinen, man müsse helfen, es aber aus verschiedensten Motiven - sei es Angst, Unsicherheit, Nachlässigkeit, Gleichgültigkeit - dann doch nicht tun, so meinen sie umso mehr, dass doch diejenigen helfen müssten, die Profis in der Patientenversorgung sind. Vielleicht werden jene Menschen, die sich ein Herz fassen und helfen, wo Hilfe/ Notfallmedizin benötigt wird, immer in der Minderheit sein. Aber egal, ob es 60, 30 oder auch bloß 10% der Bevölkerung sind - es gibt sie: Jene, die nicht nur meinen, irgendjemand müsste irgendetwas tun, sondern die selbst anpacken. Es ist ohne Zweifel besser, zu dieser Gruppe zu gehören. Wer aufgrund seines Berufes oder seiner Position laut Gesetz über eine Ausbildung in Erste Hilfe verfügen müsste (also Angehörige von Gesundheitsberufen, aber auch z.B. Sanitätskräfte), diese Kenntnisse aber nicht hat und deshalb nicht oder nur mangelhaft Hilfe leistet, für den kann diese fehlende Befähigung straf- oder schadenersatzrechtliche Konsequenzen haben. Der strafrechtliche Maßstab ist dabei immer die vorbildliche Person. Das bedeutet, man kann sich nicht damit rechtfertigen, dass man sich mit der Ersten Hilfe nicht auskennt und deshalb nicht helfen konnte: vielleicht weil die Ausbildung schon so lange her ist und/ oder keine entsprechende Fortbildung erfolgte. Der Gesetzgeber erwartet mit Recht von jenen Personen, bei denen Erste Hilfe/ Notfallmedizin zum Berufsbild gehört bzw. Ausbildungsinhalt ist, dass sie diese Inhalte auch entsprechend beherrschen. Nachlässigkeiten oder Fehler können auch nicht mit dem Hinweis gerechtfertigt werden, "das machen alle so" oder das sei im Betrieb oder in der Branche so üblich. Von Angehörigen der Pflegeberufe wird ein Gericht nämlich stets die erforderliche Sorgfalt erwarten, nicht bloß die "übliche". Wer Erste Hilfe und/ oder präklinische Notfallmedizin beherrschen sollte, von dem wird dies auch erwartet. In den Fachgesetzen und Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Gesundheits- und Pflegeberufe sind heute sehr weitgehend eine Ausbildung in Erste Hilfe/ Notfallmedizin und teilweise auch eine Hilfeleistungspflicht festgeschrieben. Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe trifft also, ähnlich wie Arztpersonal, eine besondere gesetzliche Pflicht, bei Notfällen entsprechend ihrer Ausbildung zu helfen. Die gesetzlichen Bestimmungen stellen klar, dass auch für Gesundheits- und Pflegepersonal die grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe bzw. der präklinischen Notfallmedizin zum Berufsbild gehören. Damit ist ausdrücklich geregelt, dass Angehörige der Gesundheits- und Pflegeberufe für die eigenverantwortliche Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen zuständig sind. Anderen Menschen zu helfen, wenn sie dieser Hilfe bedürfen, gibt auch den Helfenden einen zutiefst existenziellen Sinn. Dass Sie diese Erfahrungen stets ungetrübt von Zweifeln oder Ängsten am eigenen Handeln machen können, ist ebenfalls eines der primären Ziele dieses angebotenen Dienstleistungsservices des Sanitätswerk Lübke. Wir bieten Ihnen eine breit gefächerte und auf individuelle Möglichkeiten und Bedürfnisse angepasste Servicepalette an. Unsere Dienstleistungen werden unten angezeigt. Für weitere Informationen, Angebote und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, setzen Sie sich einfach mit uns in Kontakt.









(M 7.1) Notfall- und Krisenmedizin für Betreuungskräfte
Betreuungskräfte in Einrichtungen des Gesundheitswesens stellen aufgrund ihrer Ausbildung keine medizinischen oder pflegerischen Fachkräfte dar. Daher bleibt die reguläre Erste Hilfe hier erhalten. Jedoch können aufgrund der Arbeitsplatzverhältnisse verschiedene medizinische Grunderkrankungs- bzw. störungsarten zu häufigen Notfallsituationen führen. Daher ist es unerlässlich über den "Tellerrand" zu schauen um weitere Grundkenntnisse zu verschiedenen Notfall- und Krisensituationen zu erhalten, damit man eventuell im Ernstfall, optimalere Hilfeleistungen anbieten kann. Aus diesen Gründen setzen wir bereits einen Mindestumfang von 16 Lehreinheiten zu je 45 Minuten an. Natürlich können auch mehr Lehreinheiten abgeleistet werden. In den Lehreinheiten werden folgende Lehrinhalte vermittelt: lebensrettende Sofortmaßnahmen, Kontrollen von Bewusstsein, Atmung und Kreislauf, Notruf, Lagerungsarten, Hygiene und Eigenschutz, Absichern und Retten aus Gefahrenzonen, Wiederbelebung mit AED bzw. Defibrillator, allgemeine Wundversorgung, Blutstillung, Schock, Verbrennungen und Verbrühungen, Verätzungen und Vergiftungen, Unterkühlung und Erfrierung, Strom- und Elektrounfälle, akute Bauchbeschwerden, Vena-cava-Syndrom, Augennotfälle, Fremdkörperverletzungen, kardiale, neurologische, psychatrische und pulmonale Notfälle, psychische Erste Hilfe und Krisenintervention (Notfallseelsorge), Brandschutz und katastrophale Krisen. Unter lebensrettenden Sofortmaßnahmen versteht man alle Handlungen und Maßnahmen, die unmittelbar zur Erhaltung der Lebensfunktionen von Notfallpatienten durchgeführt werden müssen. Sie sind die Grundaufgabe von Ersthelfenden. Es ist für die Erste Hilfe/ Notfallmedizin zumeist nicht von Bedeutung, warum es zu einer Notfallsituation gekommen ist. Wesentlich ist der Zustand der Notfallpatienten. Die medizinischen Lehrinhalte basieren immer auf den aktuellsten Richtlinien sowie Stand der Technik und der Wissenschaft und halten sich grundlegend an die Vorgaben des aktuellsten ERC-Guideline, als auch an die aktuellsten Vorgaben aus den AMLS- und PHTLS-Konzepten. Für alle erfolgreich abgeschlossenen Teilnehmenden gibt es einmalige Teilnahmebescheinigungen. Für weitere Informationen und individuellen Anpassungsmöglichkeiten bitten wir Sie uns stets die notwendige Modulierung mitzuteilen.
(M 7.2) Notfall- und Krisenmedizin für Pflegekräfte
Bei der Berufsgruppe der Pflegekräfte geht es ausschlaggebend um die Berufsbezeichnungen: Pflegehilfskraft, Pflegeassistenten, Gesundheits- und Krankenpflegehilfskraft und Arzthelfer/innen. Da diese Berufsgruppe auch keine medizinischen bzw. pflegerischen Fachkräfte darstellt, werden hier auch die erforderlichen Basismaßnahmen wie bei den Betreuungskräften vermittelt. Erste Hilfe/ Notfallmedizin umfasst neben den Maßnahmen, die sofort ergriffen werden müssen, um eine mögliche Lebensgefahr abzuwenden, auch Maßnahmen, die dazu beitragen, weitere, nicht lebensbedrohliche Schäden zu vermeiden. Die Maßnahmen der weiteren Ersten Hilfe und präklinischen Notfallmedizin bringen Schmerzlinderung und erleichtern den betroffenen Personen das Warten auf professionelle Rettungskräfte. Das heißt, dass zu den regulären Lehreinheiten, nun auch noch Beatmungstechniken, Knochen- und Gelenkverletzungen, Schädel-Hirn-Trauma, Wirbelsäulenverletzungen, Pulsoxymetrie, Atemwegssicherungstechniken und Erste Hilfe an Kindern dazu vermittelt werden. Die Maßnahmen der weiteren Ersten Hilfe/ Notfallmedizin beziehen sich in erster Linie auf Personen, die einfache, unkomplizierte Notfälle und Krisen erlitten haben. Der Bereich Strahlenschutz kann optional auf ausdrücklichen Wunsch mit hinzu gefügt werden. Auch hier würden wir mindestens 16 Lehreinheiten zu je 45 Minuten als Mindestanforderung empfehlen. Natürlich können weitere Lehreinheiten hinzugebucht werden, da die vielen verschiedenen und notwendigen Lehrinhalte auch sehr umfangreich sind und erfahrungsgemäß eine Schulung mit 16 LE (Lehreinheiten) sehr knapp bemessen ist. Die medizinischen Lehrinhalte basieren immer auf den aktuellsten Richtlinien sowie Stand der Technik und der Wissenschaft und halten sich grundlegend an die Vorgaben des aktuellsten ERC-Guideline, als auch an die aktuellsten Vorgaben aus den AMLS- und PHTLS-Konzepten. Für alle erfolgreich abgeschlossenen Teilnehmenden gibt es einmalige Teilnahmebescheinigungen. Für weitere Informationen und individuellen Anpassungsmöglichkeiten bitten wir Sie uns stets die notwendige Modulierung mitzuteilen.


(M 7.3) Notfall- und Krisenmedizin für Pflegefachkräfte
Bei der Berufsgruppe der Pflegefachkräfte geht es ausschlaggebend um die Berufsbezeichnungen: Pflegefachkraft, examinierte Pflegefachkraft in Alten- und Pflegeheimen, examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Arzthelfer/innen. Da diese Berufsgruppe medizinische bzw. pflegerische Fachkräfte darstellt, werden hier neben den erforderlichen Basismaßnahmen wie bei den Pflegekräften auch noch besondere Notfallsituationen vermittelt. Erste Hilfe/ Notfallmedizin umfasst neben den Maßnahmen, die sofort ergriffen werden müssen, um eine mögliche Lebensgefahr abzuwenden, auch Maßnahmen, die dazu beitragen, weitere, nicht lebensbedrohliche Schäden zu vermeiden. Die Maßnahmen der weiteren Ersten Hilfe und präklinischen Notfallmedizin bringen Schmerzlinderung und erleichtern den betroffenen Personen das Warten auf professionelle Rettungskräfte. Unter den besonderen Notfall- und Krisensituationen sind jene Hilfsmaßnahmen beschrieben, die bei komplexen Ereignissen vonnöten sind. Die lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Maßnahmen der weiteren Erste Hilfe/ Notfallmedizin sind Grundlagen für die Versorgung dieser Notfall- und Krisenarten. Das heißt, dass zu den regulären Lehreinheiten, nun auch noch Beatmungstechniken, Knochen- und Gelenkverletzungen, Schädel-Hirn-Trauma, Wirbelsäulenverletzungen, Pulsoxymetrie, Atemwegssicherungstechniken, Skelettmuskel- und Sehnenverletzungen, HNO-Notfälle, Räumung/ Evakuierung und Erste Hilfe an Kindern dazu vermittelt werden. Die Maßnahmen der speziellen Ersten Hilfe/ Notfallmedizin beziehen sich in erster Linie auf Personen, die schwere umfangreiche, komplizierte Notfälle und Krisen erlitten haben. Der Bereich Strahlenschutz kann optional auf ausdrücklichen Wunsch mit hinzu gefügt werden. Auch hier würden wir mindestens 16 Lehreinheiten zu je 45 Minuten als Mindestanforderung empfehlen. Natürlich sollten weitere Lehreinheiten hinzugebucht werden, da die vielen verschiedenen und notwendigen Lehrinhalte auch sehr umfangreich sind und erfahrungsgemäß eine Schulung mit ca. 50 LE (Lehreinheiten) optimal ist. Die medizinischen Lehrinhalte basieren immer auf den aktuellsten Richtlinien sowie Stand der Technik und der Wissenschaft und halten sich grundlegend an die Vorgaben des aktuellsten ERC-Guideline, als auch an die aktuellsten Vorgaben aus den AMLS- und PHTLS-Konzepten. Für alle erfolgreich abgeschlossenen Teilnehmenden gibt es einmalige Teilnahmebescheinigungen. Für weitere Informationen und individuellen Anpassungsmöglichkeiten bitten wir Sie uns stets die notwendige Modulierung mitzuteilen.
(M 7.4) Dozenten im Gesundheitswesen
Dozenten im Gesundheitswesen sind überwiegend für die fachtheoretischen und die fachpraktischen Unterrichte/ Schulungen im Gesundheitswesen zuständig. Sie können auch an den verschiedensten Bildungseinrichtungen als Honorar-Dozenten eingesetzt werden. Solche Dozenten erarbeiten aber auch Schulungsprogramme in der Notfallmedizin bzw. Notfallrettung aus und sind gleichzeitig für die Schulungsgestaltung bei Rettungsdienstbetreibenden oder anderen Bildungstragenden zuständig. Sie wirken bei der Entwicklung von Lehr- und Lernunterlagen mit und sind für die fachpraktischen und fachtheoretischen Schulungen im organisatorischen Bereich gleichwertige Partner der Ärzteschaften. Die Dozenten im Gesundheitswesen sind gemäß §3 (1) 1c der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäter, §4 (1) Krankenpflegegesetz und §4 Altenpflegegesetz entsprechend den aktuellen ERC-Guidelines sowie den AMLS- und PHTLS-Konzepten europaweit zertifiziert und anerkannt. Sie haben somit eine mindestens 200 Stunden umfassende eigenständige Ausbildung bei staatlich anerkannten Bildungsträgern absolviert. Zusätzlich verfügen alle Dozenten im Gesundheitswesen des Sanitätswerk Lübke auch über die Qualifikationsstufen: Lehrrettungsassistenz und BG (DGUV) zertifizierten Erste Hilfe Lehrenden. Die Teilnehmenden werden beim Einstieg in das Berufsleben in fachlicher und auch psychosozialer Hinsicht von Dozenten im Gesundheitswesen qualifiziert und begleitet. Die Fachberatung bei auftretenden Lernschwierigkeiten und mit dem beruflichen Alltag verbundenen Belastungssituationen gehört ebenso dazu wie die praktische Anleitung bei Notfall- und Kriseneinsätzen, in Kliniken, Alten- und Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
