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Dienstleistungsfeuerwehr des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement

Eine Dienstleistungsfeuerwehr ist eine nicht öffentliche Hilfeleistungseinrichtung, die auf einem Privatgelände die Aufgaben einer betrieblichen Feuerwehr und Rettungseinheit als nicht unternehmenseigene Einheit erfüllt.

Diese dient zum Schutz besonders brand- und/ oder explosionsgefährlicher, gewerblicher oder sonstiger Betriebe/ Einrichtungen und Unternehmen.


Aufbau, Ausbildung, Ausrüstung und Organisation müssen den Erfordernissen der/ des zu schützenden Betriebe(s) und den an die öffentlichen Feuerwehren gestellten Anforderungen entsprechen. Somit wird auch die Anforderung einer unabhängigen Notfallleitstelleerfüllt. Hier wird primär ein Anrufbeantworter genutzt um Anliegen und Anforderungen aufzunehmen und im weiteren Verlauf über einen Notfallmanager zu koordinieren.


Zu den Aufgaben der Dienstleistungsfeuerwehr könnten gehören:

  • Die abwehrende betriebliche Gefahrenabwehr mit Maßnahmen der Menschenrettung und Brandbekämpfung
  • Der vorbeugende betriebliche Gefahrenabwehr mit den baulichen und betrieblichen, speziell auf die zu schützenden Risiken ausgerichteten Brandschutzmaßnahmen
  • Umweltschutz und Technische Hilfeleistung mit Maßnahmen zur nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
  • Hilfeleistung bei medizinischen Notfällen (in vollem Umfang eines betrieblichen Sanitätsdienstes/ Werkrettungsdienstes)
  • Überprüfung von Sicherheitsmaßnahmen und örtlichen Feuerlöscheinrichtungen
  • Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten
  • Film-Feuerwehr für TV & Filmproduktionen und für Dreharbeiten
  • Räumung und Evakuierung von Betrieben und Einrichtungen
  • Event- und Stuntabsicherungen
  • Brandschadengefährdungsanalyse zur Gefährdungsgradermittlung für weitere notwendige Brandschadensanierungsmaßnahmen
  • Gruben- und Gasschutz für unterirdische Anlagen
  • Anlagenschutz für chemische und petrochemischen Industrieanlagen
  • Betriebsschutz für Störfall-/ und Sonderbau-Anlagen
  • Sicherung der Arbeiten in Behältern und engen Räumen
  • Kontrolle aller festgelegten Sicherheitsmaßnahmen bei der persönlichen Schutzausrüstung mit allen Beteiligten
  • Kontrolle der erforderlichen Kommunikationsmittel
  • Kontrolle und Überprüfung der erforderlichen Absperrungen sowie des Zutrittsverbotes dieser Bereiche
  • Unterstützung als aktive Aufbau- und Organisationshilfe bei der Schaffung einer betrieblichen Notfalleinheit, einer Hausfeuerwehr bzw. einer Betriebslöschgruppe
  • Einleitung und Organisation der Ersten Hilfe
  • Brandwache/ Brandposten bei feuergefährlichen und/ oder explosionsgefährlichen Arbeiten und Tätigkeiten
  • Industrie Brandschutz- Brandschutz auf Gasbohrfeldern und Gasverdichtern
  • Freimessen von möglichen Gaskonzentrationen für entsprechenden Tätigkeiten, sowie das Freimessen nach Havarie- und Schadensereignissen oder sonstigen Gefahrstoffproduktaustritten
  • Brandschutz in Großtanklagern
  • Alarmierung in Gefahrensituationen
  • Brandschutz beim Umbau von Fabriken im laufenden Betrieb

Die eingesetzten spezialisierten Einsatzkräfte des Sanitätswerk Lübke haben alle eine feuerwehrtechnische Grundausbildung gem. FwDV 2 (mind. Freiwillige Feuerwehr) und verfügen alle über eine gültige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G 26.3; G 41; G25). Zudem sind alle Einsatzkräfte mindestens als Rettungshelfer ausgebildet und haben alle die jährliche Pflichtfortbildung mit 30 Stunden erfolgreich besucht. Als Highlight verfügen alle eingesetzten Einsatzkräfte über zertifizierte Ausbildungen als Brand- und Gasposten, Brandschutz- und Evakuierungshelfer und haben eine Grubentauglichkeitsuntersuchung absolviert. Nachfolgend noch die Ausbildungen zum Notfallhelfer und zum Betriebssanitäter durchgeführt.​


Für weitere Informationen und Fragen auch bezüglich der Kosten oder einem möglichen Einsatzablauf, steht Ihnen das Sanitätswerk Lübke gerne fachberatend zur Seite, damit Ihr Betrieb vor Schäden geschützt bleibt.

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