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Brandschutz Dienstleistungen des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement

Trotz des mittlerweile erreichten Sicherheitsstandards im vorbeugenden Brandschutz zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre, dass häufig das unmittelbare Verhalten der Menschen im Brandfall über den gesamten Verlauf des Brandereignisses entscheidet und so letztendlich den Ausschlag darüber gibt, ob es lediglich einen Sachschaden zu verzeichnen oder aber Tote zu beklagen gibt. Insbesondere die großen Brandkatastrophen der letzten 10 Jahre belegen, dass sowohl durch richtiges Verhalten der Beteiligten im Brandfall als auch durch eine optimierte Organisation der örtlichen Verantwortlichen die Zahl der Verletzten und Toten nachhaltig hätte verringert werden können. Dementsprechend zeigt sich einmal mehr die Notwendigkeit, sowohl dem Verhalten von Personen im Brandfall als auch den betrieblichen Maßnahmen zur Brandverhütung eine größere Bedeutung beizumessen, um so das erhebliche Potenzial des betrieblichen Brandschutzes zu nutzen und die Zahl der Brandopfer zu minimieren. Eine betriebliche Brandschutzorganisation soll darüber hinaus die Motivation der Beschäftigten fördern, sich aktiv in der Brandverhütung zu engagieren. Hierzu müssen zum einen brandschutztechnische Zusammenhänge aufgezeigt und geklärt und andererseits die Zielgruppen in den Prozess der Minimierung des Brandrisikos eingebunden werden. Die Bereitschaft von Beschäftigten, sich tatkräftig und konstruktiv mit dem Brandschutz und der Brandverhütung im Betrieb/ Unternehmen auseinanderzusetzen, ist erfahrungsgemäß höher als von vielen Vorgesetzten angenommen. Dieses Potential sollte genutzt und durch eine praxisorientierte Brandschutzorganisation aktiviert und in den beruflichen Alltag integriert werden. Ziel ist es die Vorteile einer praxisrelevanten, objektbezogenen betrieblichen Brandschutzorganisation aufzuzeigen, die Verantwortlichen bei der Umsetzung im Betrieb durch praxisnahe Erfahrungen zu unterstützen und auf die enormen Gestaltungsmöglichkeiten, die sich bei einer Einführung bieten, hinzuweisen. Vor dem Hintergrund zahlreicher durchgeführter Beratungen von Bauherren, Bauplanern, Architekten, Betreibern, Eigentümer und Unternehmende im betrieblichen Brandschutz hat sich gezeigt, dass spezifische Probleme und Fragestellungen - unabhängig vom Betrieb/ Unternehmen bzw. Projekt - immer wieder auftreten. Unter Berücksichtigung dieser Erfahrungen und durch intensive und strukturierte Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Personen im Betrieb/ Unternehmen wurden mittlerweile zahlreiche individuelle Lösungsansätze erarbeitet, die sich in der alltäglichen Praxis bewährt haben. Die Erfahrungen und Erkenntnisse aus diesen Prozessen sollen an so viele Menschen wie möglich weitergegeben werden. Bei dem Aufbau einer betrieblichen Brandschutzorganisation werden u.a. Vorschläge für die inhaltliche Gestaltung einer Brandschutz-Leitlinie, zur Abgrenzung eines Geltungsbereiches der Brandschutzordnung und für die Schaffung einer effektiven Brandschutzorganisation im Alarm- und Brandfall präsentiert. Es werden Aufgaben und Zuständigkeiten ausgewählter Funktionsträger im Brandfall vorgestellt, denn diese sogenannten Brandschutzfunktionsstellen bilden das Rückgrat der Brandschutzorganisation. Weiterhin werden erforderliche organisatorische Maßnahmen zur sicheren und vollständigen Räumung/ Evakuierung eines Objektes im Alarmfall anhand von Beispielen aufgezeigt. Ebenfalls werden Regelungen für den Umgang mit Löscheinrichtungen, notwendigen Vorbereitungen für den Einsatz der Feuerwehr und die ersten Schritte nach einem Brandschaden erläutert. Regelungen für besondere Schutzmaßnahmen und Risiken, wie sie üblicherweise in Unternehmen und Baudenkmälern auftreten, finden ebenso Erwähnung wie bewährte Lösungen zum Umgang mit feuergefährlichen Arbeiten/ Tätigkeiten, dem Rauchen in brandgefährdeten Betrieben/ Unternehmen oder dem Brandschutz bei Bauarbeiten. Jede noch so gute Brandschutzorganisation stößt an ihre Grenzen, wenn der Unternehmende eine kontinuierliche Unterweisung der Beschäftigten, in der die festgelegten Regelungen sach- und fachkundig weitergegeben werden, nicht sicherstellt. In diesem Zusammenhang werden Gestaltung und Umfang von Brandschutzorganisationen und die richtige Durchführung von Räumungs- und Evakuierungsübungen erläutert. Ausführungen zur rechtssicheren Dokumentation aller Maßnahmen im betrieblichen Brandschutz richten sich primär an Geschäftsleitungen und Betreibende bzw. Eigentümer. Hier wird aufgezeigt, wie die Verantwortlichen mithilfe einer strukturierten Dokumentation nach einem Brandfall einem möglichen Anfangsverdacht eines Organisationsverschuldens entgegentreten können. Zudem werden in kompakter Form Wege zur Einführung einer Brandschutzorganisation aufgezeigt. Wichtige Formblätter, Checklisten und Handlungsanweisungen, die im Brandfall benötigt werden, werden Ihnen in unserem Downloadbereich dargestellt. Sie erleichtern sowohl den Unternehmenden als auch den Brandschutzbeauftragten die ersten Schritte bei der Einführung und Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes.

Der Fachbereich des betrieblichen Brandschutzes gliedert sich in den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz. In diesem Bereich können wir Ihnen mit den unterschiedlichsten und individuellsten Möglichkeiten helfen, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen und privatwirtschaftlichen Versicherungsvereinbarungen konform und sicher zu sein. Dabei werden Ihre betrieblichen Besonderheiten und örtlichen Gegebenheiten auf die jeweilige Auftragslage optimal abgestimmt. Alle möglichen Schulungsformen werden Ihnen in der Rubrik "Schulungen" aufgeführt und angezeigt. Zudem finden Sie auch sehr viele hilfreiche Checklisten und Anhänge in unserer Rubrik "Downloadbereich". Natürlich können die meisten Probleme bereits in Fachberatungen abgeklärt werden. Allerdings bleiben aber noch einige andere Dinge offen, wie z.B. die notwendigen und teilweise erforderlichen Planunterlagen, wie z.B. Brandschutzordnungen, Feuerwehrpläne und Feuerwehr-Laufkarten sowie die dazugehörigen Feuerwehr-Objektinformationen. Diese und weitere Dienstleistungen können Sie bei uns buchen bzw. anfordern.

Für weitere Informationen, Angebote und individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, setzen Sie sich einfach mit uns in Kontakt. Unsere nachfolgenden Dienstleistungen sind modularisiert. Wir bitten Sie stets die entsprechende Modulierung mit anzugeben.

Brandschutzanalysen des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement

(M 4.1) Brandschutzanalyse

Eine wesentliche Grundlage des betrieblichen Brandschutzes ist eine umfassende Brandschutzanalyse, sie dient der Feststellung des brandschutztechnischen Istzustandes im Objekt und bildet somit die Basis aller weiteren Entscheidungen, Maßnahmen und Planunterlagen. Zur Erstellung einer Brandschutzanalyse müssen in einem ersten Schritt die brandschutztechnischen Anforderungen und deren Umsetzung im Objekt ermittelt werden, wie z.B. die Sichtung und Auswertung der bestehenden Bau- und Betriebsgenehmigungen unter besonderer Berücksichtigung von Forderungen der Genehmigungsbehörden nach Brandschutzmaßnahmen, die Ermittlung des brandschutztechnischen Istzustandes bei Bestandsobjekten die beispielsweise als Ergebnis einer Begehung durch die Feuerwehr oder einen Brandschutzsachverständigen vorliegen (bei Neubauten liegt dem Bauantrag ein Brandschutzkonzept bei), die Analyse der geplanten bzw. aktuellen Nutzungsart der baulichen Anlage auf Brandentstehungsrisiken hin, die Abschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeit eines Brandfalls und der Schadensgröße (Notfall- und Krisenmanagement), die Ermittlung von Personengruppen im Objekt die im Brandfall besonders gefährdet sind, die Bestimmung von Anlagen, Datenbeständen, Werkzeugen oder Produktionsmaterialien die ein besonderes Schutzniveau erfordern (ein Verlust würde zu einer existenziellen Bedrohung des Betriebes/ Unternehmens führen), sowie die Erstellung eines Organigramms mit allen Abteilungen, Mietern, Nutzungseinheiten und ausgewiesenen Hierarchieebenen. Im Rahmen der Bestimmung des brandschutztechnischen Istzustandes sollte das betrachtete Objekt auf seine objektspezifischen Besonderheiten hin untersucht werden, denn sie beeinflussen nicht nur die brandschutztechnische Infrastruktur, sondern erfordern ggf. auch individuelle betriebliche Regelungen. Eine Bestimmung der objektspezifischen Besonderheiten sollte daher im Rahmen der Erstellung der Brandschutzanalyse vorgenommen werden. Für jede bauliche Anlage müssen deren spezifischen Besonderheiten identifiziert und brandschutztechnisch bewertet werden, die Brandschutzordnung wird dann entsprechend der brandschutztechnischen Regeln und entlang der objektspezifischen Besonderheiten entwickelt. Ein weiterer Schritt im Rahmen einer Brandschutzanalyse besteht in der Ermittlung typischer und möglicher Brandfallszenarien. Hierzu ist im Sinne eines Risikomanagements die Identifizierung und Bewertung brandschutztechnischer Risiken im Objekt erforderlich, um daran anknüpfende Maßnahmen zur Eingrenzung eines Schadensfalls festzulegen. Mithilfe dieser Beschreibung sicherheitsrelevanter, typisierter Brandfallszenarien wird das Gefährdungspotenzial, das von einem Brandereignis direkt ausgeht oder das durch den Ausfall eines Teilbereiches des Objektes entsteht, skizziert. Objektspezifische brandschutztechnische Risiken sind von der Geschäftsleitung in Form von Brand- bzw. Schadensszenarien zu beschreiben und hinsichtlich ihrer internen und externen Auswirkungen zu beurteilen. Diese Arbeit kann von externen Brandschutzsachverständigen unterstützt werden. Die Brandfallszenarien sind im Hinblick einer ausreichend großen Eintrittswahrscheinlichkeit und eines größtmöglichen Realitätsbezugs (Berücksichtigung von typischen Brandursachen und vorhandenen Brandlasten) auszuwählen. Nutzungsänderungen, bauliche und anlagentechnische Umgestaltungen sowie organisatorische Modifikationen des Arbeitsablaufes können eine Anpassung der Brandfallszenarien und der daraus resultierenden Regelungen erforderlich machen. Weitere wichtige Schritte bei der Erstellung einer betrieblichen Brandschutzorganisation liegen in der Bestimmung eines brandschutztechnischen Sicherheitsniveaus und der Definition von Zielen im Bereich des betrieblichen Brandschutzes. Die benannten Ziele müssen von der Unternehmensleitung oder dem Betreibenden/ Eigentümer der baulichen Anlage vorgegeben und mitgetragen werden. Das angestrebte Sicherheitsniveau und die definierten Ziele werden in Form einer Brandschutzleitlinie zusammengefasst. Das Sanitätswerk Lübke bietet Ihnen den Dienstleistungsservice einer umfassenden und individuellen Brandschutzanalyse an

(M 4.2) Brandschutzordnung Teil A, B und C

Als erstes müssen wir uns überlegen was eigentlich Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096 und ASR A 2.2 enthalten muss. Danach muss eine Brandschutzordnung Regeln zur Brandverhütung, sowie Anweisungen zum Verhalten und zu erforderlichen Maßnahmen bei Ausbruch eines Brandes innerhalb eines Objektes/ Gebäudes enthalten. Es kann durchaus erforderlich sein, dass innerhalb eines Unternehmens/ Betriebes verschiedene Brandschutzordnungen für die unterschiedlichen Geschäftsbereiche erforderlich sind. Um das zu erreichen müssen wir die Brandschutzordnung speziell für jedes Objekt/ Gebäude erstellen. Jeder Teil der Brandschutzordnung richtet sich an einen anderen Personenkreis:

Teil A ist für alle Objektnutzer bestimmt und wird mehrmals im Objekt an gut sichtbaren Stellen aufgehängt und enthält wichtige Verhaltensregeln für den Brandfall.

Teil B betrifft alle Beschäftigten eines Objektes/ Betriebes und wird an jeden Einzelnen ausgegeben. Teil B enthält z.B. Regelungen, damit Flucht- und Rettungswege freigehalten werden oder wie ein Brand gemeldet werden soll.

Teil C richtet sich an alle Personen und Beschäftigte eines Objektes/ Betriebes, die Brandschutzaufgaben wahrnehmen. Hier geht es um vorbeugende brandschutztechnische Maßnahmen, um das Löschen von Entstehungsbränden und die Räumung/ Evakuierung. Alle zwei Jahre müssten Brandschutzordnungen von einer verantwortlichen und zertifizierten Fachkraft auf Aktualität hin überprüft und ggf. angepasst werden.

Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096 des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement
Feuerwehrplan bzw. Brandschutzplan nach DIN 14095 des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement

(M 4.3) Feuerwehrplan / Brandschutzplan

Von den Brandschutzdienststellen oder auch Bauaufsichtsbehörden werden je nach Art, Lage und Nutzung einer baulichen Anlage (Objekt, Gebäude, Einrichtung, Betrieb, etc.) Feuerwehrpläne oder auch Brandschutzpläne genannt, gefordert. Diese sind Pläne zur Gefahrenabwehr und dienen der Feuerwehr im Ernstfall zur Informationsgewinnung. An diese Planunterlagen werden umfangreiche Anforderungen gestellt, die in Gesetzen und Regelwerken des Bauordnungsrechtes oder auch den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR) genannt sind. Als Grundlage für die Erstellung/ Überarbeitung von Feuerwehrplänen bzw. Brandschutzplänen dient die DIN 14095 und die technischen Anschlussbedingungen der örtlichen Brandschutzdienststellen (TAB). Auf Grund ihrer besonderen Bedeutung für das Einsatzgeschehen der Feuerwehr sind Feuerwehrpläne/ Brandschutzpläne grundsätzlich bei allen besonderen Objekten sinnvoll bzw. erforderlich. Gemäß der Sonderbauverordnung (SauVO) sind solche Pläne z.B. erforderlich bei Beherbergungsstätten mit mehr als 60 Gastbetten, im Industriebau ab einer Fläche von 2.000m², in Versammlungsstätten, in Groß-Garagen, in Hochhäusern, in Krankenhäusern/ Kliniken sowie in Alten- und Pflegeeinrichtungen, in Baudenkmälern und Museen bzw. in Objekten mit schwer erkundbaren Eigenarten von Bauweise und Nutzung und als Kompensationsmaßnahme in Objekten mit bauaufsichtlich genehmigten Abweichungen/ Ausnahmen/ Befreiungen, z.B. bei besonderer Anordnung und Ausführung der Rettungswege. Sie dienen bereits auf der Anfahrt zum jeweiligen Schadensobjekt zur Orientierung. Ohne solche Planunterlagen wären wegen der Größe und den objektbedingten Eigenschaften umfangreiche Erkundungsmaßnahmen erforderlich und notwendig. Daher verkürzen Feuerwehrpläne bzw. Brandschutzpläne die Entwicklungszeiten zur Gefahrenabwehr und ggf. Rettungszeit in Ihren Objekten erheblich. Alle zwei Jahre müssten diese Planunterlagen auf Aktualität hin von einer verantwortlichen und zertifizierten Fachkraft überprüft und ggf. angepasst werden.

(M 4.4) Feuerwehr-Objektinformation

Die Einsatzkräfte müssen auf bestehende Gefahren und spezifische Objekteigenschaften hingewiesen werden, damit ein sicheres und schnelles Vorgehen möglich wird. Diese Erkundung ist ohne solche Objektinformationen als notwendige und erforderliche Grundlage, sehr zeitintensiv und aufwändig. Insbesondere können aus den jeweiligen Planunterlagen in Verbindung mit den Feuerwehr-Objektinformationen, Auskünfte über die Lage von feuergefährlichen Stoffen, Löschmitteln sowie Angriffs- und Rettungswege gewonnen werden. Besonders objektspezifische Problemstellungen können ein besonderes Vorgehen der Feuerwehreinsatzleitung im Brandfall notwendig machen, so dass die Forderung nach einem Feuerwehrplan/ Brandschutzplan mit den dazugehörigen Objektinformationen im Brandschutzkonzept bzw. Brandschutznachweis konkretisiert und begründet werden muss. Die nachfolgend aufgeführten Informationen müssten enthalten sein: Name und Anschrift des Objektes, Angaben zu abweichenden Anfahrtswegen, Straßennamen, Wasserversorgung, RWA Bedienstellen sowie ggf. erforderliche Zuluftöffnungen, Art und Menge von feuergefährichen Stoffen, Gefahrstoffe in Bereichen mit biologischen Arbeitsstoffen, Gefahrengruppe bei radioaktiven Stoffen, Einstufung von genetischen Laboren, Warnhinweise auf Löschmittel, die nicht eingesetzt werden dürfen, elektrische Frei- und Oberleitungen mit Angabe der Spannung in Volt, sonstige besondere brandschutztechnische Risiken. Bei erforderlicher Löschwasserrückhaltung sind noch zusätzlich anzugeben: Schieber und Absperrmöglichkeiten im Rohrleitungsnetz, Abwasserkanäle auf dem Areal, Zuflüsse ins öffentliche Abwassernetz, Vorfluter, Rückhaltebecken, Barrieren, abgesenkte Flächen zur Löschwasserrückhaltung, bewegliche Barrieren und Auffangmöglichkeiten.

Feuerwehr-Objektinformation nach DIN 14095 als schriftlicher Teil des Feuerwehrplan bzw. Brandschutzplan des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement
Feuerwehr-Laufkarte nach DIN 14675 und den technischen Anschlussbedingungen (TAB) der zuständigen Brandschutzdienststellen des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement

(M 4.5) Feuerwehr-Laufkarte

Hat eine Brandmeldeanlage (BMA) gemäß DIN 14675 einen Brandalarm im Objekt erkannt und ausgelöst und damit die Feuerwehr alarmiert, sollten bereits umfangreiche Maßnahmen im Objekt ablaufen. Hat dann die Feuerwehr den Objektschlüssel entnommen bzw. entgegen genommen, geht es weiter zum Feuerwehrbedienfeld (FBF) und Anzeigetableau, die heute i.d.R. in einer Feuerwehrinformationszentrale (manchmal auch Feuerwehrinformationszentrum) FIZ kombiniert sind. Diese Einrichtung ist die wichtigste Anlaufstelle der Feuerwehr. Es ist also von großer Bedeutung, dass diese frei zugänglich ist. In diesem meistens roten Kasten befindet sich ein weiteres Hilfsmittel, das man sicher als wichtigstes Element in diesem Alarmvorgang beschreiben kann: Die Feuerwehr-Laufkarten. Feuerwehr-Laufkarten sind Karten im DIN A 4 oder im DIN A 3 Format, welche dem Erkundungstrupp der Feuerwehr den Weg von der Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) zur ausgelösten Meldergruppe zeigen. Folglich gibt es zu jeder Meldergruppe einer Brandmeldeanlage auch eine Laufkarte. Die Feuerwehr-Laufkarte ist zwar der DIN 14675 (Brandmeldeanlagen) als Muster angehängt, aber nicht speziell genormt. Daher können die einzelnen Brandschutzdienststellen auch weitergehende Bestimmungen oder auch Erleichterungen im Rahmen ihrer vorgegebenen technischen Anschlussbestimmungen (TAB) erlassen. Die Feuerwehr-Laufkarte besteht i.d.R. aus einer Vorder- und Rückseite. Ist ein Geschosswechsel zum Auffinden der ausgelösten Meldergruppe nicht erforderlich, befindet sich auf der Vorderseite meist ein Grundrissplan mit eingezeichnetem Weg vom FIZ direkt zur betreffenden Meldergruppe. Auf der Rückseite befindet sich dann eine Detailansicht des Melderbereiches. Bei Meldergruppen, die sich nicht im selben Geschoss befinden wie das FIZ, zeigt die Vorderseite den Weg zum Treppenhaus und die Rückseite den Weg vom Treppenhaus zur entsprechenden Meldergruppe. Außerdem beinhaltet eine Feuerwehr-Laufkarte auch immer allgemeine Informationen zur entsprechenden Meldergruppe. Hierzu zählen neben Melderart und -anzahl auch der Typ der Melder sowie eventuelle Informationen über Besonderheiten. So müssen Melder in nicht unmittelbar einsehbaren Bereichen, etwa in Doppelböden oder Zwischendecken, besonders gekennzeichnet werden, damit die Feuerwehr diese auch finden kann. Die Feuerwehr-Laufkarte muss somit stimmen. Sowohl die auf der Karte eingezeichneten Grundrisse als auch die Meldergruppen an sich müssen der aktuellen Situation vor Ort entsprechen. Wenn die Laufkarte falsch ist und die Feuerwehr nicht zum auslösenden Bereich führt, kann die Suche nach dem Meldebereich sehr viel Zeit in Anspruch nehmen, denn die Feuerwehr muss der Auslöseursache nachgehen und den Bereich, in dem ein Brandalarm ausgelöst wurde, kontrollieren. Wenn die Feuerwehr also nicht direkt über die Laufkarte zum Melderbereich kommt, muss im Zweifel das gesamte Objekt kontrolliert werden. Bei großen Objekten kann das sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Gibt die Feuerwehr das Objekt dann noch nicht frei, darf sonst niemand das Objekt betreten und der Betrieb und die Produktion stehen still. Aber auch bei einem tatsächlichen Brandereignis gehen wertvolle Sekunden und Minuten verloren, die entscheidend für das Ausmaß des Schadens sein können. Die Feuerwehr-Laufkarten einer Brandmeldeanlage werden i.d.R. von der Errichterfirma zur Verfügung gestellt. Nach Umbaumaßnahmen müssen diese unbedingt an die neue Situation angeglichen und aktualisiert werden. Bei Änderungen der Brandmeldeanlage müsste die Errichterfirma das Thema ansprechen, so dass hier eine Aktualisierung beauftragt werden kann. Falls dies dennoch nicht geschehen sollte, kann Ihnen das Sanitätswerk Lübke hier entsprechende Hilfestellungen und fach- und sachgerechte Unterstützungen anbieten und die Feuerwehr-Laufkarten entsprechend den Vorgaben überprüfen, erstellen und aktualisieren.

(M 4.6) Brandschutzbeauftragte

Gestellung/ Beauftragung von Brandschutzbeauftragten nach DGUV Information 205-003, vfdb-Richtlinie 12-09/01 und VdS 3111. Diese sind als Fachkräfte für den betrieblichen Brandschutz bestens dafür geeignet, um Ihre Betriebsstätte (bauliche Anlage) soweit sicher zu gestalten, dass Brandrisiken soweit wie möglich ausgeschlossen bleiben. Ferner werden auch regelmäßige Objektbegehungen durchgeführt um auch ein hohes Sicherheitsniveau zu vermitteln. Brandschutzbeauftragte können bereits in Baugenehmigungen, behördlich genehmigten Brandschutzkonzepten gefordert sein. Des weiteren werden diese Spezialisten auch in diversen Vorschriften gefordert, wie z.B. im Industriebau ab 5.000m² Grundfläche oder in Verkaufsstätten ab 2.000m² Verkaufsfläche. Hochhäuser und andere Sonderbauten welche hier nicht aufgeführt sind könnten u.U. auch einen solchen Experten benötigen. Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb/ Einrichtung bestellt werden. Sie sind insbesondere notwendig in Betrieben, in denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht. Bei der Beurteilung des Brandrisikos eines Betriebes sind dessen Beschaffenheit, bauliche Gegebenheiten (z.B. bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung), die Personengefährdung, die angewendeten Arbeitsverfahren, die Menge und Art der eingesetzten Arbeitsstoffe usw. zu berücksichtigen. Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten erfolgt in schriftlicher Form. Die Aufgaben und die Funktionsbeschreibung sind Bestandteile der Bestellungsurkunde. Brandschutzbeauftragte sind primär für den Bereich des betrieblich-organisatorischen Brandschutzes zuständig und beraten Geschäftsführungen, Führungskräfte und Beschäftigte in brandschutzrelevanten Fragen. Die Funktion kann am ehesten als Fachberater und Verrichtungs- bzw. Erfüllungsgehilfen der Geschäftsführungen sowohl bei der Organisation als auch für die Umsetzung einer betrieblichen Brandschutzorganisation verstanden werden. Brandschutzbeauftragte sollten an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses grundsätzlich teilnehmen, um die Aufgabe, bei Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung fach- und sachkundig zu beraten. Aufgrund der übergeordneten Ziele nach §10 des Arbeitsschutzgesetzes kann der Brandschutz und insbesondere auch die vorbeugenden Maßnahmen zur Brandverhütung als Teil des Arbeitsschutzes gesehen werden. Brandschutzbeauftragte sollten im Rahmen ihrer Aufgaben und Pflichten weisungsfrei sein. Weisungsfrei bedeutet in diesem Fall, dass die Brandschutzbeauftragten nicht den Brandschutz im Betrieb/ Unternehmen/ etc. zu gewährleisten haben, sondern vielmehr die Geschäftsleitungen oder die Betreibenden auf brandschutztechnische Mängel hinweisen müssen. Es liegt danach im Zuständigkeitsbereich der Geschäftsleitungen, in welcher Art und Weise auf brandschutztechnische Mängel reagiert wird. Daher haben Brandschutzbeauftragte lediglich eine beratende Funktion gegenüber der Geschäftsleitung zu erfüllen. Brandschutzbeauftragte müssen bei konkreten Gefährdungslagen die in absehbarer Zeit zu Schäden führen können, unverzüglich die zuständigen Führungskräfte und falls möglich, die Geschäftsleitungen auf das Vorliegen einer konkreten Gefahr hinweisen und Maßnahmen zur Abwehr der Gefährdungslage vorschlagen.

Bestellung bzw. Gestellung und Beauftragung als Brandschutzbeauftragter des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement
Betriebsanweisungen im Brandschutz des Sanitätswerk Lübke, Fachinstitut für Brandschutz und Notfallmanagement

(M 4.7) Betriebsanweisung Brandschutz

Damit die Beschäftigten an Ihrem Arbeitsplatz bestehende Brandgefahren erkennen und sich entsprechend den vorgesehenen Maßnahmen verhalten bzw. richtig reagieren können, müssen sie Informationen, Erläuterungen und Anweisungen bekommen. Der Arbeitgebende hat daher sicherzustellen, dass die Beschäftigten über Methoden und Verfahren unterrichtet werden, die bei der Verwendung von Gefahrstoffen/ feuergefährlichen Stoffen zu ihrem Schutz angewendet werden müssen. Hierzu hat der Arbeitgebende ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung zur Verfügung zu stellen, gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die äußere Form der Betriebsanweisung ist nicht festgelegt. Allerdings fördert ihre einheitliche Gestaltung innerhalb einer Betriebsstätte den Wiedererkennungseffekt für die Beschäftigten. Durch eine logische und übersichtliche Darstellung können Akzeptanz und Verständlichkeit gefördert werden. Die zum Text ergänzende Verwendung von Piktogrammen und Symbolschildern wird empfohlen, insbesondere sollten die Gefahrenpiktogramme nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 bzw. Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) A 1.3 verwendet werden. Die Betriebsanweisungen sind sprachlich so zu gestalten, dass die Beschäftigten die Inhalte verstehen und bei ihren betrieblichen Tätigkeiten anwenden können. Für Beschäftigte, die die deutsche Sprache nicht ausreichend verstehen, sind sie in einer für sie verständlichen Sprache abzufassen. Betriebsanweisungen sind arbeitsplatz-, tätigkeits- und stoffbezogene verbindliche schriftliche Anordnungen und Verhaltensregeln des Arbeitgebenden an Beschäftigte. Sie dienen dem Schutz vor Unfallgefahren, Gesundheits-, Brand- und Explosionsgefährdungen sowie dem Schutz der Umwelt bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Für Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe erst entstehen oder freigesetzt werden (z.B. feuergefährliche Arbeiten und Tätigkeiten) sind ebenfalls Betriebsanweisungen zu erstellen. Betriebsanweisungen enthalten Informationen über den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen und bestimmen die einzuhaltenden Schutzmaßnahmen, daher müssen sie mit den betriebsspezifischen Angaben ergänzt und auf ihre arbeitsspezifischen Belange abgestimmt werden. Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe (z.B. Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen von Gesundheit und Sicherheit), Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Personen am Arbeitsplatz durchzuführen haben, Informationen über Maßnahmen die bei Betriebsstörungen, Unfällen und Notfällen bzw. ihrer Verhütung von den Beschäftigten durchzuführen sind, insbesondere von Rettungsmannschaften, müssen mindestens enthalten sein. Genaue Anweisungen zur Erstellung einer Betriebsanweisung enthält die TRGS 555. Sie ist anzuwenden für die Information der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und feuergefährlichen Stoffen gemäß §14 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Betriebsanweisungen werden demnach nach einer einheitlichen Gliederung erstellt. Die Betriebsanweisung muss bei jeder maßgeblichen Veränderung der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden. Betriebsanweisungen sind an neue Erkenntnisse anzupassen und müssen entsprechend dem Stand der Gefährdungsbeurteilung aktuell gehalten werden. Das Sanitätswerk Lübke kann Ihnen hier die notwendigen und erforderlichen Betriebsanweisungen erstellen und bereits vorhandene überprüfen und ggf. aktualisieren.

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